Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Nur ein Termin nötig!
Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Wir bieten Ihnen alle erforderlichen Untersuchungen nach den §§ 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) für alle Klassen und Personenbeförderungsscheine (Bus, Taxi, LKW, PKW, Krad)

Augenuntersuchung, einschließlich Perimetrie (Gesichtsfeldmessung) nach Anlage 6 der FEV (Anforderungen an das Sehvermögen)

Taxi- und Busfahrer (Führerscheinklasse D, DE) benötigen alle 5 Jahre:
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
  • Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FEV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 47. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab 50 Jahren obligatorisch)
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)

LKW-Führerscheine

Die Vorgabe, dass ein LKW-Führerschein erst ab 50 Jahren regelmäßig verlängert werden muss, gibt es nicht mehr. Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Dies gilt nun unabhängig vom Alter.
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)