Reisemedizin

Wir beraten Sie vor Antritt einer Reise ausführlich über Ihre individuellen Gesundheitsrisiken. Die Infektionsgefährdung hängt von dem allgemeinen Gesundheitszustand, dem Impfstatus, der durchgeführten Prophylaxe (Repellents, Malariamedikamente), dem Reisestil, eventuellen Begleiterkrankungen (z. B. Diabetes mellitus) und vielen anderen Faktoren ab. Sie werden gründlich über nötige Impfungen, mitzuführende Medikamente und medizinische Reiseempfehlungen informiert. Es wird Ihnen speziell für Ihre geplante Reise schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Die aktuellsten epidemiologischen Informationen werden hierbei immer zugrunde gelegt.

Unsere Angebote und Leistungsmerkmale

  • Individuelle gründliche Reiseberatung
  • Tropenvor- und Tropennachuntersuchungen
  • Beratung und ggf. Rezepierung von Malaria-Chemoprophylaxe bei Gefährdung durch Malaria
  • Taucheignungsuntersuchungen
  • Flugtauglichkeitsuntersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchungen für berufliche Auslandsaufenthalte (nach G 35)
  • Informationen über die medizinische Versorgung in Ihrem Reiseland
  • Informationen über die hygienischen Verhältnisse am Reiseziel
  • Informationen über Tollwutgefahr

Wir bieten Ihnen nach Reisen (besonders in tropische oder subtropische Gebiete) komplexe aufwändige Nachuntersuchungen an. Leichtes Fieber oder wiederkehrende Fieberschübe noch Monate nach einer Reise können Symptome schwerer zum Teil lebensbedrohlicher Erkrankungen sein. Auch Durchfälle und Gewichtsverluste sollten zu gründlichen Untersuchungen veranlassen. Wir beziehen regelmäßig Informationen über Neuigkeiten in der Reisemedizin über mehrere Online-Foren.

Dr. Uwe Ricken verfügt seit 1999 über das Zertifikat “Reise- und Tropenmedizin” des Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf. In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Fortbildungen zu den Themen Reise- und Tropenmedizin durchgeführt. 2008 absolvierte Dr. Ricken einen zweiwöchigen Kurs in “Clinical Tropical Medicine” in den Tropen.

Er war acht Jahre lang Vorstandsmitglied der Deutschen Fachgesellschaft Reisemedizin DFR. Seit einigen Jahren ist er Dozent des Centrums für Reisemedizin, Düsseldorf CRM. Mehrere reisemedizinische Fachartikel und einige Kapitel in reisemedizinischen Fachbüchern wurden von ihm veröffentlicht.

Reisemedizinischer Dokumentationsbogen

Arbeitsaufenthalt im Ausland

  • Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G 35) handelt es sich um eine nach ArbMedVV (Verordnung über die Arbeitsmedizinische Vorsorge) vorgeschriebene Pflichtvorsorge.
  • Die Untersuchung nach dem DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Grundsatz 35 muss der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit im Ausland mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen veranlassen.
  • Nur Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder „Tropenmedizin“ dürfen die Durchführung der Untersuchung bzw. Beratung nach ArbMedVV bescheinigen (Anhang Teil 4 (1) 2).
  • Es sind Erstuntersuchungen, Nachuntersuchungen und ggf. vorzeitige Nachuntersuchungen vorgeschrieben.
  • Das Nichtveranlassen bzw. das nicht rechtzeitige Veranlassen von Pflichtuntersuchungen stellt eine Ordnungswidrigkeit mit möglichen konsekutiven Geldbußen und bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit ein Straftatbestand mit eventueller Freiheitsstrafe dar (ArbMedVV, § 12 Absatz 1 und 2).

Quelle: Ricken, U., Gesetzesgrundlagen und Vorschriften – Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen, in: Jelinek, T., Kursbuch Reisemedizin (Stuttgart 2012) S. 188

Zum empfohlenen Untersuchungsumfang nach G35 gehören bei der Erstuntersuchung: die allgemeine Anamnese und die Arbeitsanamnese unter Berücksichtigung früherer Aufenthalte im Ausland und eine eingehende körperliche Untersuchung. An Laborparametern werden Urinstatus (Mehrfachstreifentest, Sediment), Blutsenkungsgeschwindigkeit, Blutbild, GGT und GPT, LDL-Cholesterin, Blutzucker, Kreatinin und ein Ruhe-EKG empfohlen. … 

Von entscheidender Bedeutung ist eine qualifizierte Hygiene-, Prophylaxe- und Impfberatung in Bezug auf die Tätigkeitsorte, Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen sowie die medizinische Versorgung in den entsprechenden Reiseländern. Entsprechende Impfangebote, Durchführung empfohlener Impfungen und die Terminierung von Folgeimpfungen vervollständigen die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz 35.” 

Quelle: Ricken, U.: Arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung … ISSN 1861- 6704 Prakt. Arb.med. 2009; 15: 56-57